Informationen zur Besetzung der Universitätsausschüsse
1. Senat
Die Antrittsversammlung am Tag der Immatrikulation stellt den ersten offiziellen Termin im Semester dar.
Erster Tagesordnungspunkt ist die Wahl von zwei Senatsmitgliedern und deren Ersatzpersonen aus den Reihen der Hörer. Es empfiehlt sich, dass die Kandidierenden:
- die Universität bereits näher kennen und sollten daher möglichst schon ein Semester an der Universität verbracht haben und
- die Gruppe der Hörer in ihrer Heterogenität abbilden.
Es wäre daher unglücklich, wenn sich beispielsweise ausschließlich Ergänzungs- oder Masterstudierende zur Wahl aufstellen.
2. Ausschüsse & Kommissionen
a) Fachausschuss für Studium und Lehre
Die Mitglieder sollten bestenfalls bereits ein Semester in Speyer studiert haben, um mit dem Lehrangebot und Fragen der Studierbarkeit vertraut zu sein. Die Mitglieder sollten außerdem verschiedenen Hörergruppen (MAPA, MÖV, LLM, Magister, Rechtsreferendare, etc.) abbilden.
b) Ausschuss für Gleichstellungsfragen
Die Mitglieder sollten Kenntnis der mit der Gleichstellung und der Chancengerechtigkeit der Geschlechter zusammenhängenden Fragestellungen haben.
c) Promotionsausschuss
Die Mitglieder sollten zumindest mit der Anfertigung einer Promotion begonnen (besser noch diese abgeschlossen) haben und sich mit Fragestellungen der wissenschaftlichen Redlichkeit auskennen.
d) Ausschuss für die Masterstudiengänge und das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium
Die Mitglieder sollten MAPA, MÖV, LLM oder Magister studieren und sich möglichst mit Fragen des Prüfungsrechts auskennen.
e) Ethikkommission
Die Mitglieder sollten sich mit Fragen der ethischen Bewertung wissenschaftlicher Forschung und deren Implikationen für die Universität auskennen.
f) Berufungskommissionen
Die Mitglieder sollen mit der jeweiligen Disziplin vertraut sein und das Profil der Uni (Lehre, Forschung, Weiterbildung, ...) kennen.
g) Bibliotheksvorstand
Die Mitglieder sollten Kenntnisse über die Arbeitsweise einer wissenschaftlichen Fachbibliothek haben, bestenfalls durch eine vorherige Tätigkeit in einer solchen Bibliothek.
Alle Ausschussmitglieder sollten ihrer Verantwortung gerecht werden und zu allen Sitzungen erscheinen. Bei absehbarer Abwesenheit sollte man sich entschuldigen lassen und die Ersatzpersonen bitten teilzunehmen. Nur so können die Belange der Hörer langfristig adäquat vertreten werden.